Grüße vom Krankenbett – ich habe eine Erkältung, mein Laptop hat eine kaputte Leertaste. Und trotzdem tippe ich das hier, weil es mal wieder wichtig ist: Der BDS hat hier die letzten Gesprächen mit unseren Besseren zum neuen Verbotskatalog zusammengefasst: https://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html#artikel-417
Schauen wir uns das mal im Einzelnen an:
Die Waffenbehörden „sollen“ (derzeit „können“) die Berechtigung zum weiteren Besitz der als Sportschütze erworbenen Waffen „in regelmäßigen Abständen“ (neu aufgenommen) prüfen.
Exakt. Ziemlicher Unsinn. Zum einen kann das aktuell keine Behörde leisten. Zum anderen soll das keine Behörde leisten.
Nicht können deswegen, weil nicht genug Leute da sind. Und wenn jemand auf die Idee kommt, dafür Steuergelder zu verwenden, dann steigt denen hoffentlich der Bund der Steuerzahler auf den Kopf, denn die Kosten-Nutzen-Analyse sieht mau aus: Waffenbesitzer tun nun mal statistisch gesehen niemandem was. Das weiß sogar das BKA. Und falls jemand auf die Idee kommt, uns für unsere Überprüfungen zahlen zu lassen, dann folgt hoffentlich ein Prozess, denn das wäre eine gezielte Steuer (regelmäßig und so) für eine Bevölkerungsgruppe und sowas machen wir in einem Rechtsstaat nicht.
Nicht sollen deswegen, weil es sinnlos ist: Statistisch macht es viel mehr Sinn, alle nicht-Waffen-Besitzer zu untersuchen, denn die sind nun mal erwiesener Maßen krimineller.
Um die als Sportschütze erworbenen Waffen behalten zu dürfen, muss man in Rahmen einer solchen Überprüfung nachweisen, dass man in den zwölf Monaten vor der Überprüfung mit jeder Waffe – es sind wirklich alle gemeint – den Schießsport regelmäßig betrieben hat!
Lasst uns mal konkret werden: Erinnert Ihr Euch noch an die Westernschützen-Regel zur Winchester 1897, der Standard-Repetierflinte in der populärsten Klasse, den 1890ern? „Habe drei – eine zum Schießen, eine als Backup für den Wettkampf und eine, die gerade beim Büchsenmacher ist“. Dazu noch zwei Revolver und einen Unterhebelrepetierer. Krasse Basisausstattung, oder? Jetzt besser nicht noch eine andere Disziplin beginnen^^
Zumal ja der gute Shotgun-Boogie ausgewandert ist, womit die Wartezeiten, bis so eine Waffe repariert ist, es unmöglich machen, die jeden Monat einmal zu schießen, also nichts mit den 12 Terminen für regelmäßiges Training. Damit kann man gerne gucken, ob man 18 Termine für unregelmäßiges Training für jede der drei Waffen in der restlichen Zeit unter bekommt.
Und was unsere Long-Range-Schützen wohl sagen, die im besten Fall 4 Mal im Jahr auf der passenden Schießbahn schießen können? Ob die wohl gehört haben, dass die Bundeswehr eine klare Anweisung hat, keine neuen Nutzungsverträge für Standort-Schießanlagen zuzulassen?
Klar, man kann .338 Lapua auch auf einem 100m-Stand schießen. Dann sind nur .408 Cheytac und .50 BMG raus, denn dafür gibt es nicht genug Stände mit Zulassung (die meisten großen Zulassungen gehen bis 7000 Joule) um auch nur 2 typische Vereine auf ihre geforderte Terminzahl kommen zu lassen. Aber selbst wenn wir nur von kleineren Long-Range-Kalibern reden: Was wäre der Sinn? Die vorgebliche Idee ist ja, dass nur Waffen besessen werden dürfen, die beherrscht und benutzt werden. Auf dem 100m-Stand lernt niemand was.
Und was wird der Effekt sein? Jeder trägt bei jedem Schießtermin alle Waffen als benutzt ein, egal, ob es Sinn macht oder ob man es überhaupt tut. Dann kommen etwas später die Stichproben, ob die Waffen überhaupt mitgebracht werden. Dann schleppt jeder alle Waffen immer zum Stand oder beginnt, die direkt am Stand zu lagern. Und dann steigt die Diebstahlsrate wie blöd. Und endlich sind zumindest ehemals legal besessene Waffen Delikt-relevant.
Hat man eine Waffe zehn Jahre lang als Sportschütze, so muss für diese Waffe nur noch eine Bescheinigung seines Vereins erbracht werden, wonach weiterhin Mitgliedschaft besteht. Dies gilt auch wieder jeweils nur immer für jede einzelne Waffe.
Kurzfassung, weil mir der BDS hier zu viel schwafelt: Erst zehn Jahre nach dem letzten Waffenerwerb könnt Ihr aufhören, Euch Stempel zu holen. Klar, es werden weniger, aber laufen müsst Ihr immer.
Und wer aktiv ist, kauft und verkauft eigentlich immer und das nicht nur aus dem auch völlig legitimen Grund „ich will mal was Neues probieren“, sondern auch, weil mal eine Waffe aus einer Disziplin ausgeschlossen wird (na, Ihr Shadow Mamba Besitzer?) oder sie schlicht und einfach kaputt oder ausgeschossen ist. Wem hilft diese Regel? Nur den Karteileichen. Nicht den aktiven Sportlern. Die werden es nie schaffen, keine Belege erbringen zu müssen.
Übrigens: Nix gegen Karteileichen: Die finanzieren ihre Vereine, zum Ausgleich behalten sie ihre Waffen (= dürfen also ihren Besitz besitzen. Was ein Grundrecht ist. Absurd, dass ich das so explizit sagen muss) und, wie das verdammte BKA schon verdammte tausend Mal bestätigt hat: Sie tun niemandem was mit diesen Waffen!
Alle Magazine für Langwaffen mit mehr als zehn und für Kurzwaffen mit mehr als 20 Patronen Kapazität, die vor dem 13. Juni 2017 erworben wurden, können angemeldet werden.
Jetzt lachen die Amerikaner, denen ich früher so gerne erklärt habe, dass wir in Deutschland nicht dümmer als Kalifornien sind: Magazine registrieren und grandfathern. Natürlich. Damit dann bei der nächsten Gesetzesänderung direkt eine Liste da ist, was wo eingezogen werden muss. Als ob man unserem Gesetzgeber noch vertrauen könnte.
Und selbst wenn man nicht an Boshaftigkeit glaubt, möge man mir vier Dinge erklären:
Erstens, wie soll die Registrierung auf Seiten der Behörden funktionieren? XWaffe hat sich bisher nicht als sonderlich flexibles System erwiesen. Es ist außerdem eine typische Behördensoftware und ich sage mal voraus, dass die die notwendige Erweiterung bis zur Gesetzesänderung nicht konform zu ihren eigenen Ausschreibungs- und Qualitätsrichtlinien implementiert kriegen. Die haben nicht mal das Gesetz im richtigen Zeitrahmen hinbekommen und hier geht es tatsächlich um echte Arbeit.
Zweitens: Wie soll das bei den Magazinen funktionieren? Die haben naturgemäß als Verbrauchsgüter keine Seriennummern. Zahlt mir meine Bundesregierung jetzt das Gravieren von, sagen wir, 100 Magazinen (Mist, ich hätte ich damals bei ZiB mal eine Palette Kaschi-Magazine kaufen sollen, die hatten so ein nettes Angebot)? Denn ich zahle das nicht – wer ein Gesetz zu meinen Ungunsten verschlechtert, der zahlt bitte auch dafür.
Drittens: Seit wann haben wir in Deutschland rückwirkende Gesetze? Einen Stichtag zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündung, okay, das kann ich einsehen. Aber so: Bitte, bitte, bitte, tut doch wenigstens so, als würden Recht und Ordnung in Deutschland noch gelten!
Viertens: Wie läuft denn jetzt die Reparatur dieser Magazine? Oder ist das alles nur ein Feigenblatt, denn allen ist klar, dass es hier nicht um Besitzschonung geht, sondern um ein langsameres Austrocknen des Besitzes, was nicht Entschädigungspflichtig ist? Gut, das impliziert einen Glauben an den Rechtsstaat, was sich eigentlich spätestens nach dem Einhandmesser-Vebot erledigt haben sollte.
Wer eine Pistole besitzt und eine Langwaffe im gleichen Kaliber erwirbt, bei der sich das Pistolenmagazin verwenden lässt, muss das Kurzwaffenmagazin vernichten und darf nur noch solche Magazine mit einer Kapazität von 10 Patronen besitzen, sonst macht er sich strafbar.
Sorry, Leute, dass ich für Magazinkompatibilität geworben habe. Alle, die jetzt auf mein Anregen ein AR-15 für Glockmagazine gekauft haben, sind natürlich angeschmiert, weil sie jetzt noch noch 10 Schuss-Magazine in ihre Pistolen packen können. Ah, und Schmeisser, die genau so ein AR-15 gerade gebaut haben, ärgern sich vermutlich wie blöde.
An dieser Stelle kenne ich jemanden, der P320 schießt und laut lacht. Und jemanden mit einer MP5k, die als Kurzwaffe eingetragen ist. Und das wiederum lässt mich nach dem praktischen Hintergrund dieses Gesetzes fragen: Es war ja augenscheinlich gedacht, um den Zugang für große Magazine an Langwaffen zu unterbinden. Praktisch geschafft hat es das noch nicht (Euch ist klar warum, oder? Repetierer und so), aber zumindest ist die normalste und üblichste Kurz- Langwaffen-Kombo ruiniert, während die Magazine natürlich immer noch frei erwerblich sind (was genau 0 Straftäter aufhalten wird, die dann in ihrer Waffe zu verwenden).
Wer eine halbautomatische Flinte mit einem Röhrenmagazin besitzt, muss prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin im kleinsten „bestimmungsgemäßen“ Kaliber aufnimmt. Derzeit gibt es Patronen im Kaliber 12/60. Allerdings sind nun auch viel kürzere Patronen im Kaliber 12/44 erhältlich. […] Welcher Patronentyp zugrunde zu legen ist, ist unklar.
Anders gesagt: Alle Flinten mit 20″-Lauf, die ein Magazinrohr haben, das so lang ist wie der Lauf, sind raus – also alle bis auf ganz wenige Jagdflinten. Und alle IPSC-Wettkampfflinten, die naturgemäß mindestens 10 Schuss 12/65er fassen (denn Shotgun wird beim Nachladen gewonnen), auch.
Alles Obenstehende ist vom Bundesministerium des Innern unter der Führung des Ministers Horst Seehofer (CSU) und dem für das Waffenrecht zuständigen Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) zu verantworten.
Also nicht die Grünen. Oder die Linken. Oder die SPD. Krass, oder?
Er ist in seinen Anforderungen an Sportschützen für den weiteren Besitz ihrer als Sportschütze erworbenen Waffen einmalig restriktiv.
Wichtig zu erwähnen, auch wenn wir mal festhalten sollten: Restriktiv war bisher fast alles. Was erleichternd war, haben wir uns erkämpft (z.B. die Klarstellung, nachdem das faktisch nicht zuständige Bundesverwaltungsamt mal Magazine mehr oder minder verbieten wollte) oder andere für uns (der Anscheinsparagraf war ja nach meinem Verständnis in erster Linie ein Handelshindernis für die Spielzeugindustrie). Geschenkt haben wir nie was bekommen, von keiner der Parteien an der Macht. Damit bleibt eigentlich nur die AfD als realistische Option bei der nächsten Wahl für die Single-Issue-Voter. Ich bin leider keiner, aber ich kann es moralisch niemandem mehr übel nehmen.
Dieser wird bei entsprechendem Inkrafttreten,
1. den Gebrauchtwaffenmarkt zusammenbrechen lassen,
Und das ist der wichtige Punkt: Ihr habt gerade drei Möglichkeiten – ihr verkauft Eure Waffen jetzt schnell an schlechter Informierte und werdet zu Betrügern. Oder Ihr verkauft sie zum ehrlichen Wert (nah an 0). Oder behaltet sie und benutzt sie nicht mehr. In den letzten zwei Fällen lasst Ihr Euch so leise enteignen.
2. viele Waffenfachgeschäfte und Büchsenmacher in den Ruin treiben,
Das ist wahr und traurig, weil ich diese Professionen sehr schätze. Aber ich komme nicht umhin, mir vorzustellen, wie Hitler und Himmler eine Analyse lesen, in der steht „das wird viele jüdische Geschäfte in den Ruin treiben“ und für die Weltöffentlichkeit ein paar Krokodilstränen vergießen während sie fröhlich in sich hinein lachen.
3. vermutlich die Waffenrechtsbehörden völlig überlasten,
Das habe ich ja schon technisch weiter oben etwas konkreter ausgeführt, aber viel wichtiger: Wer glaubt hier, dass man uns da irgendwie entgegen kommen wird? Wenn Ihr Geld darauf wetten müsstet, welcher der folgenden Sätze realistischer ist, welcher ist es dann?
a) „Es tut uns leid, wir hatten kein klares Konzept zur Umsetzung der Magazinregistrierung, jetzt geht es, sie haben ab jetzt noch 6 Monate Zeit dafür.“
b) „Es tut ja nichts zur Sache, dass die Registrierung nicht funktionierte, Fakt ist: Sie haben die Magazine seit Gesetzesbeginn nicht bei uns registriert. Das sollte Sie eigentlich die WBK kosten. Aber wir sind gnädig: Das ist eine Strafe in Höhe von 59 Tagessätzen.“
4. den Schießsportverbänden zigtausende- wenn nicht gar hunderttausende Mitglieder kosten und
Ich denke, dem Fritz ist genau so klar wie uns, was man hier eigentlich sagen muss: Das ist keine Konsequenz dieser Gesetzgebung. Das ist das Ziel.
5. zusätzlich diese Verbände und ihre Vereine noch mit den zusätzlichen Bescheinigungen überfordern.
Das ist der einzige Teil, bei dem ich positiv bin: Nein. Da gewinnt das Gesetz des geringsten Widerstandes. Und das bedeutet: Da wird viel mehr geschlampt werden. Denn anders geht es ja nicht: Wenn man die Gesetze befolgen muss, müssen alle diese zusätzlichen Bestätigungen ausgestellt werden. Die Quantität ist also unverrückbar festgelegt, das geht nicht anders. Also kann nur die Qualität leiden. Das weiß jeder, der mal wirklich echt gearbeitet hat. Ist also auch klar, wer das nicht versteht – die Gesetzesmacher.
Als mündige Bürger eines demokratischen Rechtsstaates sollten wird den politischen Verantwortlichen klarmachen, was dieser Entwurf für uns bedeutet.
Da hat er Recht, der Fritz. Und wir sollten es auch den nicht Eingeweihten klar machen. Deswegen habe ich hier etwas konkreter und länger diese Probleme aufgelistet, weil ich hier auch an die nicht-Waffenbesitzer in meinem Bekanntenkreis denke. Dafür isses natürlich arg lang, aber ich kann eben auch nicht aus meiner Haut.
Grundsätzliches
Hier geht es doch nicht nur um Waffen. Hier geht es um die Rechte und das Eigentum und das Geld von ausnehmend gesetzestreuen Mitbürgern. Hier geht es um das kontinuierliche Beschneiden von Rechten auf eine Art, die in jedem Einzelschritt irgendwie noch Verfassungsrechtlich okay wirkt, das aber in der Gesamtheit ergibt, dass eine widerrechtliche Enteignung statt findet1. Und noch dazu2 ganz widersinnig an einer der strafrechtlich extrem unbedenklichen Bevölkerungsgruppe, was völlig ineffizient ist. Warum geht das niemandem auf?
Das hier ist nichts anderes als ein großartiges Mittel, einer kleinen Bevölkerungsgruppe den Glauben an den Rechtsstaat zu nehmen. Wer das will, das hier jubilieren. Alle anderen sollten weinen.
[So, und jetzt weiter mit der Renovierungs- und Krankheits-Pause bis Dezember]